Wir haben mit großen Bedauern die Fatwa des ägyptischen Fatwa-Amts (Dar Al-Iftaa) zur Kenntnis genommen. Das Fatwa-Amt kritisiert unsere kürzlich gegründete Moschee in Berlin und sagt, dass gemischte Gebete, die von einer Frau (ohne Kopfbedeckung) und einem Mann angeleitet werden, einen „klaren Verstoß gegen die Regeln des Islam“ darstellen. Das Fatwa-Amt schließt ab mit der Feststellung, dass Gebete in unserer Moschee „nicht gültig“ seien.
Auch wenn wir verstehen, dass Wandel immer Kontroversen mit sich bringt, insbesondere wenn es sich um Geschlechterrollen in einem religiösen Kontext handelt, möchten wir das ägyptische Fatwa-Amt höflich darauf hinweisen, dass in der Zeit des islamischen Propheten Mohammed Männer und Frauen gemeinsam in der Moschee gebetet haben. Zudem möchten wir das Fatwa-Amt höflich darauf hinweisen, dass während der jährlichen Pilgerfahrt nach Mekka Frauen und Männer gemeinsam in der Anlage des Haram in Mekka sind. Ihre Körper berühren sich aufgrund des Andrangs zwangsläufig und niemand stellt hier die Gültigkeit der Gebete in Frage. Des Weiteren möchten wir Dar Al-Iftaa höflich daran erinnern, dass in den frühen Zeiten des Islams, als Sklaverei bedauerlicherweise immer noch existierte, Sklavinnen ohne Kopfbedeckung (oder Bedeckung der Brust) gebetet haben. Trotz dieser Art des Betens blieben sie Muslime, ihre Gebete wurden akzeptiert und niemals in Frage gestellt.
Vor allem möchten wir aber höflich darauf hinweisen, dass nur Allah Gebete annehmen oder ablehnen kann – und dass keine Person oder Institution die Position einnehmen kann, für unseren allmächtigen Gott zu sprechen.
Während unsere Stellungnahme sich vor allem auf islamische Traditionen beruft, möchten wir gerne hervorheben, dass Wandel in einer Religion so stattfinden sollte, dass die gesellschaftliche Realität von Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung und der Wahrung der Menschenrechte zur Geltung kommt. Wir sehen dies als einen Akt der Liebe gegenüber unserer Religion und unserer Gemeinde und als Wertschätzung des universellen Prinzips der Gleichberechtigung.